Spontane Buchungen und Last-Minute-Angebote sind nicht jedermanns Sache. Schließlich erfordert die Wahl des Reiseziels sorgfältige Überlegungen und einen gründlichen Preisvergleich. Die meisten Menschen reichen ihren Urlaub bereits zu Beginn des Jahres ein und können sich ab diesem Zeitpunkt auf die Vorfreude einstimmen. In der Hoffnung auf Frühbucherrabatte werden die Angebote langsam durchforstet und der Traumurlaub vielleicht schon sechs bis acht Monate im Voraus gebucht.
Bei aller Vorfreude und möglicher Ersparnis geht man mit einer frühen Buchung aber auch ein gewisses Risiko ein. Ein gebrochenes Bein, das einen an Krücken bindet, oder eine unerwartete Kündigung können die Pläne im Handumdrehen zunichte machen. In solchen Fällen bleibt oft nur die Stornierung als Lösung. Aber wie kann man von einer Reise zurücktreten und welche finanziellen Folgen hat das?
Es gibt viele Gründe, den wohlverdienten Urlaub zu stornieren, und grundsätzlich hat jeder Reisende das Recht dazu. Die Stornierungsbedingungen und -kosten können jedoch je nach Reiseveranstalter, Zeitpunkt der Stornierung und Art der Reise variieren.
NORMALE STORNOBEDINGUNGEN
Wird die Reise storniert, fallen fast immer Stornogebühren an. Je später die Stornierung erfolgt, desto höher sind die Kosten. Erfolgt die Stornierung weniger als sechs Tage vor Reisebeginn, können die Kosten bis zu 55 Prozent des Reisepreises betragen. Bei sehr kurzfristiger Stornierung sind es sogar 75 bis 95 Prozent.
FLEX-OPTIONEN UND „KOSTENLOSE STORNIERUNG“ OPTION
Flex ist seit Corona-Zeiten eine besonders beliebte Option. Dabei handelt es sich um die Möglichkeit, gegen eine Gebühr eine quasi kostenlose Stornierung hinzuzubuchen. Allerdings ist bei diesen Angeboten eine kostenlose Stornierung nur innerhalb einer bestimmten Frist möglich, z.B. bis 15 Tage vor Abreise. Ähnlich funktionieren Lockangebote mit „kostenloser Stornierung“. Diese ist jedoch meist bereits Bestandteil des Angebots.
Obwohl eine „kostenlose Stornierung“ zunächst verlockend erscheinen mag, gibt es hier eine erhebliche Lücke, die leicht übersehen wird. Nämlich die Zeit zwischen dem letzten Tag der Stornierungsfrist und dem Tag des Reisebeginns. Auch wenn es sich dabei möglicherweise nur um 6 Tage handelt, ist diese Lücke nicht zu unterschätzen, da es sich hierbei um den Zeitraum handelt, in dem die Stornierung am teuersten ist. Sollte in dieser Zwischenzeit unvorhergesehen etwas passieren, muss der Reisende mehr als die Hälfte der Reisekosten zahlen. In einem solchen Fall stellt sich die Frage: Was hat die Option dann überhaupt genutzt?
KOSTENLOSES STORNO UNTER BESTIMMTEN VORAUSSETZUNGEN
Unter bestimmten Umständen, nämlich bei Vorliegen höherer Gewalt, die den Urlaub unzumutbar macht, ist eine kostenlose Stornierung möglich. Als Beispiele dafür gelten die Sperrung eines Reiseziels aufgrund von Naturkatastrophen, drohende militärische Konflikte im Zielland, innenpolitische Unruhen sowie Krankheitsepidemien. Ein Hinweis auf höhere Gewalt kann eine offizielle Reisewarnung des Auswärtigen Amtes für das Urlaubsland sein. Die Möglichkeit einer kostenlosen Stornierung hängt aber davon ab, wie stark das jeweilige Reiseziel betroffen ist. Einzelne Terroranschläge zum Beispiel werden in der Regel als allgemeines Lebensrisiko betrachtet und berechtigen die Reisenden nicht zur kostenfreien Stornierung.
PAUSCHALREISENDE HABEN ES LEICHTER
Grundsätzlich gelten die genannten Optionen meistens für Pauschalreisen sowie andere Reisepakete. Bei Kreuzfahrten und Weltreisen müssen Urlauber allerdings mit deutlich höheren Stornogebühren rechnen als bei herkömmlichen Reisen.
Reisende, die Unterkunft und Flug separat gebucht haben, stehen vor größeren Herausforderungen. In diesem Fall haben sie unterschiedliche Ansprechpartner und demzufolge auch unterschiedliche Bedingungen und Erfolgsaussichten für eine Preiserstattung.
REISERÜCKTRITTSVERSICHERUNG
Im Allgemeinen haben Reisende, die eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen haben, einen viel einfacheren Weg, unabhängig von der Art der Reise. Diese Reiserücktrittsversicherung übernimmt die Stornogebühren und erstattet auch den Reisepreis, selbst wenn eine kostengünstige Stornierung nicht mehr möglich war.
Dennoch ist die Annahme, dass die Kosten bei einem Reiserücktritt in jedem Fall und vollständig von der Reiserücktrittsversicherung erstattet werden, ein Irrtum. Während der Reiseveranstalter keine Informationen zu den Gründen des Reiserücktritts benötigt und lediglich die Stornogebühren sowie möglicherweise die Hälfte des gezahlten Reisepreises verlangt, ist der Stornogrund für die Versicherung von entscheidender Bedeutung. Tatsächlich gibt es immer bestimmte Ausschlüsse und besondere Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, um eine Erstattung zu erhalten.
Dafür erkennen Reiserücktrittsversicherungen eine Vielzahl persönlicher Gründe als Versicherungsfall an. So gehören dazu zum Beispiel nicht nur unerwartete Erkrankungen der versicherten Person, sondern auch solche von nahen Angehörigen, die zu Hause bleiben. Des Weiteren kann ein neuer Job oder eine wichtige Prüfung während der geplanten Reisezeit als Leistungsfall anerkannt werden.
Die Leistungen einer Reiserücktrittsversicherung hängen stark vom Anbieter ab. Und tatsächlich gibt es enorme Unterschiede. Daher sollte eine Reiserücktrittsversicherung niemals spontan abgeschlossen werden. Ein sorgfältiger Tarifvergleich und Direktbuchung beim Versicherer ist immer empfehlenswert. Um sicher zu gehen, dass man die beste Wahl trifft, ist es ratsam, bei den Anbietern zu buchen, die von der Stiftung Warentest mit dem Gütesiegel „Finanztest“ ausgezeichnet wurden.
Sehr gut sind laut Finanztest der Stiftung Warentest die Tarife von TravelSecure (https://www.travelsecure.de/?partner-id=1-8-7000-1), der Reiseversicherung der Würzburger Versicherungs-AG. Dieser Anbieter punktet mit einer sehr umfangreichen Abdeckung verschiedener versicherter Gründe und hat laut Finanztest sehr transparente und verständliche Versicherungsbedingungen. Im Jahr 2024 wurde die Reiserücktrittsversicherung (https://www.travelsecure.de/reiseversicherungen/reiseruecktrittsversicherung.html?partnerid=1-8-7000-1) von TravelSecure erneut mit der Note „SEHR GUT“ bewertet. Dies gilt sowohl für die Einmal- als auch für die Jahresreiseversicherung (https://www.travelsecure.de/reiseversicherungen/jahresreiseversicherung.html?partnerid=1-8-7000-1).
WER ANGST HAT, ZAHLT SELBST
Wer sich vor Naturkatastrophen, Terroranschlägen oder Pandemien fürchtet, obwohl es keine offizielle Reisewarnung gibt, oder Bedenken wegen einer ungünstigen Wettervorhersage vor Ort hat und deshalb die Reise nicht antreten möchte, hat wenig Glück. Weder der Reiseveranstalter noch die Reiseversicherung erkennen Angst als akzeptablen Grund für einen Reiserücktritt an.
FAZIT
Wer keine Reiserücktrittsversicherung hat, sollte so früh wie möglich stornieren. Wer die Fristen versäumt oder kurz vor Reiseantritt absagt, muss mit den höchsten Kosten rechnen. Vor allem bei Unsicherheiten wie Naturkatastrophen oder Konflikten am Urlaubsort ist es wichtig, vor der Buchung sorgfältig zu überlegen. In solchen Situationen besteht das Risiko, fast den gesamten Reisepreis zu verlieren. Um dieses Risiko von Anfang an zu vermeiden, empfiehlt es sich, eine Reiserücktrittsversicherung (https://www.travelsecure.de/reiseversicherungen/reiseruecktrittsversicherung.html?partnerid=1-8-7000-1)abzuschließen. Eine solche Versicherung ist für Frühbucher und Personen mit einem erhöhten Stornorisiko, wie Familien mit kleinen Kindern oder Senioren, nahezu unverzichtbar.
Die Würzburger Versicherungs-AG ist seit mehr als 30 Jahren erfolgreich am Markt tätig. Mit innovativen Produkten und maßgeschneiderten Angeboten ist sie als Nischenversicherer etabliert und hat sich auf die Konzeption und Abwicklung von Produkten mit hohem Kundennutzen spezialisiert. Mit der Marke TravelSecure hat sich die Würzburger Versicherungs-AG als einer der führenden Anbieter von Reiseversicherungen am Markt etabliert.
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