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Medizinische Kommission benötigt Verfahrensklarheit durch Revision

Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen hat in einem Berufungsverfahren am 23.11.2023 ein Urteil gesprochen, aus dem sich Änderungen für die Prüfweise der Medizinischen Kommission der Conterganstiftung ergeben. Das Oberverwaltungsgericht bestätigte, dass in der Medizinischen Kommission größtmögliche Expertise zur Thalidomid-Embryopathie vorhanden ist; der Maßstab der Beweisführung, ob ein Schaden im Sinne des Conterganstiftungsgesetzes vorliegt, zukünftig jedoch geändert werden müsse. Genau zu diesem Punkt hat das OVG Münster Revision zugelassen, um eine höchstrichterliche Entscheidung zu ermöglichen. In vorangegangenen Gerichtsverfahren war die Prüfweise der Medizinischen Kommission stets bestätigt worden. Die Conterganstiftung wird nun Revision einlegen, um Sicherheit in dieser bedeutsamen Grundsatzfrage durch eine höchstrichterliche Entscheidung herbeizuführen.

„Jetzt gilt es, Unklarheiten auszuräumen und mit der Revision Rechtssicherheit für die Gesamtheit – also die Betroffenen, die Conterganstiftung, die Politik und auch die Instanzgerichte selbst zu schaffen“, so der Vorstandsvorsitzende Dieter Hackler.

Geklagt hatte ein 1961 geborener Kläger, der 2011 einen Antrag auf Leistungen nach dem Conterganstiftungsgesetz gestellt hatte. Nach Ablehnung des Antrags und erfolglosem Widerspruch wurde auch eine Klage am Verwaltungsgericht Köln abgewiesen. Das Oberverwaltungsgericht für das LandNordrhein-Westfalen in Münster hatte die Berufung überwiegend zurückgewiesen. Es hat die Conterganstiftung allerdings dazu verpflichtet, über einzelne Punkte des Antrags neu zu entscheiden.

Noch heute leben weltweit rund 2.400 Menschen mit Conterganschädigung. Die Conterganstiftung unterstützt die Betroffenen mit monatlichen Rentenzahlungen, einer jährlichen Pauschale für spezifische Bedarfe, einer intensiven fachlichen Beratung sowie durch den Aufbau von zehn multidisziplinären medizinischen Kompetenzzentren im Bundesgebiet. Seit 1997 werden diese Leistungen komplett aus Bundesmitteln beglichen.

Die Conterganstiftung

Vor 60 Jahren sorgte das Medikament Contergan für den ersten Arzneimittelskandal im Deutschland der Nachkriegszeit. Zwischen 1958 und 1963 gebaren Mütter, die das Mittel eingenommen hatten, Kinder mit orthopädischen und inneren Schäden sowie Hals-Nasen-Ohren-Schäden und Augenschäden. Viele von ihnen starben. Heute leben noch etwa 2.300 bei der Stiftung anerkannte Menschen mit Conterganschädigung allein in Deutschland. Im Dezember 1971 wurde die Stiftung durch Beschluss des Deutschen Bundestags ins Leben gerufen. Das Stiftungskapital wurde bei Stiftungsgründung von dem Pharmaunternehmen Grünenthal und dem Bund zu gleichen Teilen eingebracht. Seitdem die Gelder für Zahlungen an die Betroffenen aufgebraucht sind, bestreitet der Bund die Zahlungen zu hundert Prozent aus seinen Mitteln.

Kontakt
Conterganstiftung
Matthias Moeller
An den Gelenkbogenhallen 2-6
50679 Köln
0221 3673-3673
www.contergan-infoportal.de

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