Ein Parkrempler auf dem Supermarktparkplatz oder in einer engen Parklücke kann schnell passieren. Durch das Ein- oder Ausparken eines Fahrzeuges mit niedriger Geschwindigkeit entstehen kleinere Bagatellschäden wie Kratzer, feine Dellen oder Lackschäden an der Karosserie. Doch wie soll man sich nach einem Parkplatz Unfall am besten verhalten? Die erfahrenen Kfz Gutachter von Gutachterix klären auf, wie Sie bei einem Parkrempler am besten vorgehen, wem der Schaden mitgeteilt werden muss und wer zahlt.
Vorgehensweise bei Parkrempler: Daten austauschen und Schaden melden
„Nach einem Parkrempler sollten Fahrzeugbesitzer zunächst gegenseitig Personen- und Versicherungsdaten austauschen“, erklären die Sachverständigen von Gutachterix Ingolstadt. Wenn der Besitzer des Autos nicht anzutreffen ist, sollte der Schaden nach einer halben Stunde Wartezeit bei der Polizei gemeldet werden. Die Beamten können den Fahrzeughalter ermitteln, sodass der Parkrempler ordnungsgemäß aufgenommen werden kann. Im Anschluss muss der Unfallverursacher den Parkschaden binnen einer Woche seiner Kfz-Haftpflichtversicherung mitteilen. Wer an seinem eigenen Wagen einen Parkrempler entdeckt, kontaktiert die Polizei zur Schadenaufnahme und setzt seine Versicherung in Kenntnis – auch darüber, dass der Verursacher unbekannt ist.
Gutachter bei Parkrempler beauftragen
Um zu entscheiden ob bei einem Parkrempler ein Unfallschaden oder Bagatellschaden vorliegt, sollte immer ein Gutachter beauftragt werden. Die Gutachter von Gutachterix Ingolstadt nehmen eine ausführliche Fahrzeugbegutachtung vor und können ermitteln, ob die Beschädigung am parkenden Fahrzeug wirklich nur kleinere Bagatellen sind oder doch der Schaden doch höher liegt. Während ein Auto mit Bagatellschaden weiterhin als unfallfrei deklariert werden kann, handelt es sich bei Schäden oberhalb der Bagatellschadengrenze um einen Unfallwagen – dessen finanzieller Wert niedriger ist.
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