Die eigene Mietwohnung richtig vermarkten ist nicht immer ganz so leicht.
Wenn man sich keine Hilfe von einem professionellen Maklerbüro holen möchte,
führt oft kein Weg daran vorbei, sich bei Imoobilienscout, Kleinazeigenmärkten
oder auch dem Wochenblättchen bzw derer Readktion zu widmen.
Gerade für junge Vermieter, die beginnen Ihre ersten Objekte zu vermieten, gibt es nach
einigen Jahren oftmals ein böses erwachen. Oft ist man unvoreingenommen und hofft auf die
eigene Menschenkenntniss. Das kann schnell nach hinten losgehen.
Kaum sind die neuen Mieter eingezogen, gibt es Anrufe bei der Hausverwaltung. Von
Bechwerden über ständigen Lärm, nicht eingehaltene Hausflurreinigung von der verärgerten
langjährigen Mieterin aus dem Erdgeschoss bis hin zu Gewaltandrohungen untereinander
ist Unfrieden in deutschen Mehrfamlilienhäusern keine Seltenheit.
Ist es ersteinmal soweit gekommen, gilt es schnell eine passable Lösung zu finden.
Doch wie werde ich die unliebsamen Mieter nun auf direktem Wege wieder los. Dies ist
gar nicht immer ganz so einfach, wie man denkt. Räumt der Mieter die Wohnung noch nach
erfolgter Kündigen, so dauert es bis zum einer erfolgreich durchgesetzten Räumungsklage
zwischen 6 und 12 Monate.
Zahlt der Mieter während dieser Zeit nun auch noch nicht einmal mehr seine Miete,
kann es für Vermieter böse aussehen: Die Bank kann nicht mehr bedient werden und
hat meistens auch relativ wenig Verständnis für die Situation.
Herr Vogler, Inhaber der Firma Raumwerk Vogler empfiehlt daher vor Abschluss
eines Mietvertrages zweimal hinzuschauen. Oft reicht es einfach nicht, dem netten,
jungen und gut gekleidetem Jungen Mann einfach so zu vertrauen und auf blauen Dunst
einen Vertrag zu unterschreiben. Wie oft ist der potentielle Mieter in den letzten
Jahren umgezogen, besteht ein ausreichend hohes Einkommmen, ist das Arbeitsverhätniss
befristet, ist der/die Anwärter/in alleinstehend, gibt es negative Einträge in der Schufa?
Diese und viele weitere Fragen sollten geschickt in das Gespräch bei einem Besichtigungs-
termin für die Wohnung beantwortet werden.
Wer ein Stück vermeintliche Sicherheit inne haben möchte, fährt, so Herr Vogler, auch gut
damit eine frisch renovierte Wohnung zu übergeben. Zwar stünde im Vorfeld immer ein
Gewisses Budget, das zu inverstieren sei, doch habe man mit einer bezugsfertigen Wohnung
wieder ganz andere Möglichkeiten bei der Preisfindung.
Eine Wohnung mit schlichtem Laminat auszulegen, die Wände und Decken mit Rauhfaser
weiß gestrichen bereit zu stellen, habe stets den Vorteil, eben diesen Zusatnd auch
nach Beendigung des Mietverhältnisses zu erwarten. Die Grundmiete für eine „moderne“ Wohnung
ist immer höher ansetzbar, als die einer noch komplett zu renovierenden. Darüber hinaus
sind seriöse Mieter stets bereit, eine Kaution in Höhe von 2-3 Kaltmieten zu zahlen,
sofern das Gesamtpaket stimmt.
Auf Basis jahrelanger Erfahrung im Bereich von Ausbau und Innenraumgestaltung habe
Herr Vogler nicht nur einmal eine Wohnung frischrenoviert übergeben und sei nur 1-2
Jahre später wieder auf eine Sanierungsbedürftige Wohnung getroffen. Leider waren nicht
alle Vermieter so pfiffig, sich eine hohe Kaution anvertrauen zu lassen.
In einigen Fällen blieben die Vermieter schlicht und ergreifend auf Ihren Kosten sitzen.
Zusammenfassend sollten wir festhalten, dass nicht nur nach Sympathie entschieden werden
sollte. Sowie Sie als Vermieter Grundvorraussetzungen für einen Hürdenfreien Einzug schaffen.
so sollten ihre potentiellen Mieter ebenso ein gewisses Gesamtpaket an Bedingungen erfüllen.
(Photo: Timo Klostermann)
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Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
Raumwerk Vogler
Herr Simon Vogler
Baarstraße 214
58636 Iserlohn
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email : info@raumwerk-vogler.de