Dichtheitsprüfungen für Hausanschlusskanäle sind für viele Hausbesitzer ein Thema, bei dem große Unsicherheit herrscht. Klar, dass Abwasserleitungen dicht sein müssen. Eigentum verpflichtet – und Hausbesitzer haften laut Gesetz für Risiken, die von ihrem Haus und Grundstück ausgehen. Deshalb müssen sie Maßnahmen ergreifen, damit solche Gefahren gar nicht erst entstehen. Die winterliche Streu- und Räumpflicht ist jedem bekannt, Eigentümer sind aber auch verpflichtet, beispielsweise dafür zu sorgen, dass die Stufen zum Haus trittsicher sind oder dass nach einem Sturm keine losen Dachpfannen vom Dach fallen können. Allgemeiner Konsens herrscht auch darüber, dass Hausbesitzer haften, sofern ihre Leitungen zum Beispiel durch einwachsende Baumwurzeln undicht sind und Schmutzwasser ins Erdreich sickert, wo es das Grundwasser schädigen kann.
Hier können Versicherungen unter Umständen schützen: „Besondere Risiken, etwa gegen Gewässerschäden durch auslaufende Öltanks, muss der Hausbesitzer im Rahmen einer Haus-Haftpflichtversicherung extra absichern“, mahnt der Verband Privater Bauherren (VPB). Zugleich warnt der Verband aber gut Versicherte vor zu viel Sorglosigkeit: „Wer seine Verkehrssicherungspflichten grob vernachlässigt, büßt seinen Versicherungsschutz unter Umständen ganz oder zumindest teilweise ein.“
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