Frankfurt (ots)
- Was ist die sogenannte Mallorca-Police? - Welche Vorteile habe ich dadurch? - Wo gilt sie und wo nicht?
Keine Lust auf stickige Busreisen? Wer im Urlaub lieber auf eigene Faust Küste oder Hinterland erkundet, leiht sich einfach einen Mietwagen. Wenn’s mal kracht, zahlt die Kfz-Haftpflichtversicherung, oder? Schon mal von der sogenannten Mallorca-Police gehört? Die Versicherungsexperten der Deutschen Vermögensberatung AG (DVAG) geben Antworten:
Achtung bei Mietwagen-Verträgen
Ein Mietwagen im Urlaub bedeutet zwar Freiheit, dafür kommt man bei den fremden Verkehrsregeln schnell mal ins Schwitzen. Und schon ist es passiert: Auffahrunfall, Auto kaputt und ein gebrochenes Bein beim Unfallgegner. Was jetzt? Die Kfz-Haftpflicht des Leihwagens greift – allerdings ist diese meist recht begrenzt. Und manche vertraglichen Haken fallen einem Laien selbst beim genauen Durchlesen kaum auf. Ist der Schaden dann höher als die oft sehr niedrigen Versicherungssummen, müsste der Urlauber die Differenz eigentlich selbst zahlen.
Schadensübernahme nach deutschen Konditionen
Hier kommt die sogenannte “Mallorca-Police” ins Spiel: Wer eine solche Sonderleistung in der eigenen Kfz-Haftpflicht oder Privathaftpflicht mitversichert hat, ist in der Regel fein raus. Denn diese schließt die drohende Versicherungslücke. Reicht der Versicherungsschutz des vorübergehend gemieteten Pkw nicht aus, wird in der Regel bis zu der Versicherungssumme aufgestockt, die im jeweiligen heimischen Vertrag festgelegt ist. “Wer im Urlaub mit einem Mietwagen auf Tour ist, sollte deshalb vorab prüfen, ob die Mallorca-Police Teil der eigenen Kfz- oder Privathaftpflicht ist”, raten die Versicherungsexperten der DVAG.
Wo gilt die Mallorca-Police?
Der Geltungsbereich variiert je nach Anbieter: Manche beschränken sich nur auf die EU, bei anderen sind auch Länder wie Marokko oder Tunesien dabei. Deswegen vorher in jedem Fall das Kleingedruckte in den Versicherungsunterlagen lesen oder noch mal beim Berater persönlich nachfragen.
Gut zu wissen: Manche Anbieter versichern auch andere motorisierte Untersätze mit der Mallorca-Police. Besteht eine Kfz-Haftpflichtversicherung zum Beispiel für ein Motorrad oder ein Quad, kann die Mallorca-Police für gemietete Fahrzeuge gelten, die der versicherten Fahrzeugart entsprechen. Auch hier lohnt es sich, vorher einmal nachzufragen.
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