Frankfurt (ots)
– Auf Radwegen, nicht zu zweit, Promillegrenze
– Versicherungsregeln für E-Scooter
Wendig, klein, flott! Neuerdings kann man auch in deutschen Städten mit elektrischen Tretrollern – sogenannten E-Scootern – von A nach B düsen. Die Versicherungsexperten der Deutschen Vermögensberatung (DVAG) fassen zusammen, was man hierzu wissen sollte:
Wenn’s der eigene ist
Auch wenn sie harmlos aussehen, mit Geschwindigkeiten bis 20 km/h ohne eigenen Kraftaufwand braucht jeder E-Scooter eine Kfz-Haftpflichtversicherung. “Viele Versicherungen bieten den Schutz schon für weniger als 40 Euro an. Dabei orientieren sich die meisten Versicherungsangebote für E-Roller an den Angeboten für Mofas”, so die Versicherungsprofis der DVAG. Wichtig: Beim Kauf darauf achten, vom Hersteller eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) zu erhalten – ansonsten ist der kleine Flitzer nicht versicherbar.
Fix mal ausgeliehen
Wer sich hingegen einen E-Scooter leiht, kann direkt losfahren, ohne sich Gedanken über die Haftpflichtversicherung machen zu müssen. Denn dafür ist der Eigentümer verantwortlich – sprich der Verleiher. Die Versicherung haftet dann für Schäden, die Dritten durch den E-Scooter zugefügt werden. Aber Achtung: Die Bedingungen variieren je nach Anbieter. Oft müssen Fahrer mit einer Selbstbeteiligung rechnen. Andere tragen die Kosten nur dann, wenn die Schadensursache zweifelsfrei auf den E-Scooter zurückgeführt werden kann. Um wirklich sicher zu gehen, sollten Fahrer vorab die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des jeweiligen Anbieters genau lesen – so kommt es im Schadensfall zu keinen bösen Überraschungen.
Selbst Unfallopfer?
Was aber, wenn ich auf dem Roller selbst Unfallopfer bin? “Wer in der Freizeit recht aktiv unterwegs ist und die Folgen von bleibenden Verletzungen nicht aus eigener Tasche zahlen will, sollte über eine private Unfallversicherung nachdenken”, raten die DVAG-Profis.
Die wichtigsten Regeln fürs Scootern:
– Mindestalter
Die Fahrer müssen mindestens 14 Jahre alt sein.
– Helmpflicht
Eine Helmpflicht besteht nicht.
– Nicht zu zweit
Die kleinen Zweirädersind nur für eine Person zulässig. Das gilt z. B. auch dann, wenn man mit seinem Kind fahren und das zulässige Gesamtgewicht nicht überschreiten würde.
– Radweg
Mit E-Scootern darf man überall dort fahren, wo auch Fahrräder erlaubt sind.
– Promillegrenze
Für E-Scooter-Fahrer gilt die gleiche Alkoholwertgrenze wie für Autofahrer: Wer ab 0,3 Promille auffällig fährt oder mit 0,5 bis 1,09 Promille im Blut erwischt wird, macht sich strafbar. Es drohen ein Bußgeld oder, bei Führerscheinbesitzern, auch Punkte in Flensburg bis hin zu einem generellen Fahrverbot.
– Fahrzeugsicherheit
Grundsätzlich gilt für Elektro-Tretroller die Straßenverkehrsordnung. Sie müssen damit die Mindestanforderungen der Verkehrssicherheit erfüllen. Dazu gehören zum Beispiel ein funktionierendes Brems- und Lichtsystem sowie eine Warnklingel.
Über die Deutsche Vermögensberatung Gruppe
Mit rund 5.000 Direktionen und Geschäftsstellen betreut die Deutsche Vermögensberatung Unternehmensgruppe über 8 Mio. Kunden zu den Themen Finanzen, Vorsorge und Absicherung. Die DVAG ist Deutschlands größte eigenständige Finanzberatung. Sie bietet umfassende und branchenübergreifende Allfinanzberatung für breite Bevölkerungskreise, getreu dem Unternehmensleitsatz “Vermögensaufbau für jeden!”. Aktuelle Informationen und Unternehmensnachrichten finden Sie unter www.dvag.de
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