StartseitePolitik und RechtVW-Abgasskandal: Ansprüche Ende 2019 doch noch nicht verjährt?

VW-Abgasskandal: Ansprüche Ende 2019 doch noch nicht verjährt? - PrNews24.de

Ein aktuelles Urteil sät Zweifel, ob schon zum 31.12.2019 Schadensersatzansprüche aus dem Abgasskandal verjähren oder nicht erst viel später.

BildGeschädigte im VW-Abgasskandal, die bislang ihre Ansprüche noch nicht auf verjährungshemmende Weise geltend gemacht haben, verzichten in vielen Fällen auf die Verfolgung ihrer Ansprüche in der (möglicherweise irrigen) Annahme, diese seien verjährt. Bislang musste davon ausgegangen werden, dass die Schadensersatzansprüche von Autobesitzern, in deren Fahrzeug ein Dieselmotor des Typs EA189 mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung verbaut wurde, zum 31.12.2018 oder spätestens zum 31.12.2019 verjähren.

LG Trier: Verjährung hat noch gar nicht begonnen

Dem tritt nunmehr das Landgericht Trier in seinem Urteil vom 19.09.2019, Az.: 5 O 417/18 entgegen: Nach Auffassung des Landgerichts Trier hat die dreijährige Verjährungsfrist vorliegend möglicherweise noch gar nicht zu laufen begonnen. Voraussetzung hierfür sei nämlich, dass eine zutreffende Einschätzung der Rechtslage für die vom Abgasskandal Betroffenen überhaupt möglich ist. In den Fällen der Abgasmanipulation im Zusammenhang mit dem Motor des Typs EA189 fehle es jedoch bislang an einer höchstrichterlichen Entscheidung und damit auch an einem den Verjährungsbeginn auslösenden Ereignis.

Vom Abgasskandal betroffene Fahrzeugbesitzer sollten demnach dringend bestehende Schadensersatzansprüche gegen die Automobilhersteller und Autohändler anwaltlich prüfen lassen und bestenfalls noch im Jahre 2019 Klage erheben, weil aktuell noch nicht absehbar ist, ob sich die Rechtsprechung des Landgerichts Trier bundesweit durchsetzen wird.

Die Rechtsanwaltskanzlei Reissner, Ernst & Kollegen vertritt Geschädigte aller betroffenen Hersteller in einer Vielzahl von außergerichtlichen und gerichtlichen Fällen. In der Regel können die anfallenden Kosten über die Rechtsschutzversicherung abgerechnet werden. Rechtsanwalt Udo Reissner kann als Fachanwalt für Verkehrsrecht und ADAC-Vertragsanwalt in Starnberg auf eine Vielzahl von Entscheidungen zurückgreifen und das Prozessrisiko realistisch einschätzen.VW-Abgasskandal: Ansprüche Ende 2019 doch noch nicht verjährt?

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Die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte der Kanzlei Reissner Ernst & Kollegen in Augsburg und Starnberg stehen als Anwalt, Fachanwalt, ADAC-Vertragsanwalt, Strafverteidiger oder Scheidungsanwalt für Kompetenz und Qualität auf vielen Rechtsgebieten. Dazu zählen insbesondere die Interessenschwerpunkte
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Zur oftmals vernünftigeren und kostengünstigeren Beilegung von Auseinandersetzungen bietet die Kanzlei professionelle Mediation an, beispielsweise in Familienstreitfällen und bei geschäftlichen Meinungsverschiedenheiten.

Die Rechtsanwälte Reissner Ernst & Kollegen betreuen Privatpersonen, Unternehmen und Körperschaften.

Prägend für jeden Anwalt und jede Anwältin dieser Kanzlei sind das persönliche Verhältnis zu den Mandanten, großes Engagement und hohe Einsatzbereitschaft für die Rechte und Interessen der Mandanten.

Sich im Recht fühlen, nützt oft wenig. Recht bekommen, darauf kommt es an. Mit diesem Ziel den privaten und gewerblichen Mandanten dafür ein guter Anwalt zu sein – darauf haben sich die Rechtsanwälte Reissner Ernst & Kollegen in Augsburg und Starnberg verpflichtet.

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