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Abgasskandal bei Mercedes weitet sich weier aus - PrNews24.de

Abgasskandal bei Mercedes weitet sich wetier aus

Abgasskandal: Mercedes betroffen!
Motoren OM 651, OM 642, OM 622 und OM 626.

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Motoren OM 651, OM 642, OM 622 und OM 626.

Das Landgericht Mönchengladbach (AZ: 1 O 248/18) hat vor kurzem entschieden, dass Daimler einen Mercedes C 220 d T (Motortyp OM651) zurücknehmen muss, obwohl kein Rückruf durch das Kraftfahrt-Bundesamt vorliegt. Denn die Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung stehe der Zulassung des Fahrzeugs entgegen, sodass der Verlust der Zulassung drohe. Damit ist ein Rückruf durch das Kraftfahrt-Bundesamt keine Voraussetzung für die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen. Weiterhin hat das Landgericht Stuttgart (Az.: 23 O 127/18) zugunsten eines Käufers mit dem Model Mercedes GLK 250 CDI entschieden.

Weitere Autos mit dem Motortyp OM651: GLK 200 CDI; GLK 220 CDI; GLK 220 CDI 4MATIC; GLK 220 BlueTEC 4MATIC; GLK 250 CDI 4MATIC BlueEFFICIENCY GLK 250; BlueTEC 4MATIC.

Bundesverkehrsminister Scheuer (CSU) ordnete am 11.06.2018 den Rückruf von 238.000 Daimler Dieselautos an. Europaweit waren 774.000 Fahrzeuge von der entdeckten Schummelsoftware betroffen, darunter die beliebte Mercedes C-Klasse und die G-Klasse.

Ein Jahr später, im Juni 2019, dann der nächste Rückruf. Ca. 70.000 Autos sind vom erneuten Rückruf betroffen, den das Kraftfahrtbundesamt für erforderlich hält, um die Autos wieder auf einen legalen Stand zu bringen. Betroffen diesmal vor allem die Modelle der G-Klasse.

Mercedes Dieselskandal beim Sprinter trifft auch Unternehmer

Dazu kommen seit Oktober 2019 noch hunderttausende Mercedes-Sprinter, die ebenfalls aufgrund einer unzulässigen Abschalteinrichtung zurückgerufen werden mussten. Damit sind zahlreiche Gewerbetreibende und Unternehmer betroffen, bei denen der Sprinter sehr beliebt ist. Mercedes ist also neben VW der Hersteller mit den meisten betroffenen Kunden.

Mercedes-Käufer, die wegen Wertverlust, Fahrverboten und möglichen Negativfolgen der Manipulations-Software Schäden erlitten haben, können sich wehren und Schadensersatz verlangen. Auch dann, wenn Rückruf durch das KBA erfolgt ist, sondern nur eine „freiwillige Service-Maßnahme“ durch Daimler.

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Wir unterstützen Verbraucher bei der Geltendmachung ihrer Ansprüche bezüglich des Abgasskandals.

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