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Rürup Rente – Lohnt sich das überhaupt?

Einzahlungen in die Rürup-Rente können steuerlich geltend gemacht werden.
Aus steuerlicher Sicht kann das für gut Verdienende, wie ältere Selbständige/ Freiberufler oder ältere Arbeitnehmer, Beamte und Ruheständler mit höherem Einkommen attraktiv sein.
Die Rürup-Rente ist jedoch bewusst an die strengen Regeln der gesetzlichen Rente angelehnt: Man kann sie weder beleihen noch veräußern (auch eine Beleihung zur Sicherung eines Kredits ist nicht möglich).
Die Basisrente kann nicht übertragen oder vererbt werden. Bei Tod des Sparers können Ehepartner oder Kinder seine Rente nur dann bekommen, wenn das vertraglich vereinbart worden ist. Bei einer Insolvenz gelten die gesetzlichen Vorschriften. Das in einem Rürup-Vertrag angesparte Kapital ist bis zu einem nach Ihrem Alter gestaffelten Höchstbetrag vor Pfändung geschützt. Das Kapital wird nur als monatliche Rente, frühestens ab Ihrem vollendeten 60. Lebensjahrausgezahlt, seit 2012 erst ab vollendeten 62. Lebensjahr.
Stirbt der Rürup Sparer vorher, verfällt das Kapital, außer es wurde Beitragsrückgewähr oder ein vergleichbarer Todesfallschutz vereinbart.

Als Produkte kann zwischen klassischen Rentenversicherungen, fondsgebundenen und britischen Rentenversicherungen sowie einigen wenigen Fondssparplänen gewählt werden.

Rürup-Renten Verträge sind nicht mehr kündbar.

Es gibt folgende Möglichkeiten:

1. beitragsfrei stellen.
Das bisher eingezahlte Kapital wird weiter verzinst bzw. bei fondsgebundenen Versicherungen bleibt es weiterhin angelegt. Die Auszahlung erfolgt als monatliche Rente, wenn das Mindestalter erreicht ist (siehe oben: 60 oder 62 Lebensjahre).

2. das angesparte Kapital in einen Rürup-Vertrag kann zu einem anderen Anbieter übertragen werden. Ein Wechsel ist natürlich mit Kosten verbunden, wie Stornokosten, (gesetzlich nicht begrenzte) Kapitalübertragungsgebühren und Kosten für den Abschluss des Neuvertrages. Im Rentenalter unterliegt die Rürup Rente derselben Besteuerung wie die gesetzliche Rente, darum sollte vor Abschluss eine steuerliche Beratung erfolgen. Rürup Rente und Steuerregeln Das Alterseinkünftegesetz regelt die steuerrechtliche Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen. Seitdem erfolgt der schrittweise Übergang zur nachgelagerten Besteuerung. Die Beiträge zur Altersvorsorge werden nach und nach steuerlich stärker entlastet. Die daraus resultierenden Renten werden allerdings sukzessive stärker besteuert.
Nachgelagerte Besteuerung bedeutet: Beiträge werden zum Zeitpunkt der Zahlung von der Einkommensteuer freigestellt. Erst die Rentenzahlungen werden besteuert, Beiträge für die Altersvorsorge können als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Die Rürup-Rente ist somit der gesetzlichen Rente weitgehend gleichgestellt.

Es gilt bundesweit der jährlich angepasste Höchstbeitrag zur knappschaftlichen Rentenversicherung (West) als Obergrenze. Dieser errechnet sich aus der dazugehörigen Beitragsbemessungsgrenze (2019: 98.400 Euro) und dem Beitragssatz (2019: 24,7 Prozent), aufgerundet auf volle Euro, derzeit also 24.305 Euro. Der Effekt dieser Regelung ist die Dynamisierung der steuerlichen Förderung, damit wird der förderfähige Höchstbeitrag für Beiträge zu einer Rürup-Rente künftig dynamisch an den Höchstbeitrag zur knappschaftlichen Rentenversicherung (West) gekoppelt. Bis 2025 steigt die steuerliche Absetzbarkeit des Anteils der Vorsorgeaufwendungen in 2-Prozent-Schritten.
Den vollen Betrag können Anleger ab 2025 von der Steuer absetzen.

Rürup-Rente – für wen lohnt sich das?

Für manche Selbständige kann die Rürup-Rente steuerlich attraktiv sein, wenn: 1. die Rürup-Rente im Rentenalter entsprechend des individuellen Steuersatzes versteuert wird2. bei den Sonderausgaben auch Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung oder ein berufsständisches Vorsorgewerk berücksichtigt werdenFür jüngere Sparer werden die steuerlichen Vorteile erheblich relativiert. Es kann sich lohnen für Vorsorgesparer kurz vor der Altersrente und Rentner. Besser verdienende ältere Arbeitnehmer oder Freiberufler (selten Selbständige) und ältere Beamte mit höherem Einkommen müssen meist entweder Beiträge zur gesetzlichen Rente oder zu einem Versorgungswerk zahlen und haben den Vorteil des niedrigeren Besteuerungsanteils im Alter.

Rentner ab 2040 müssen Alterseinkünfte voll versteuern. Wer vorher in Rente geht, hat einen persönlichen betragsmäßig festgeschriebenen Rentenfreibetrag von 22% der ersten vollen Jahresbruttorente (2019). Senioren mit einer Rürup-Rente können Kapital aus einem Erbfall oder einer Kapitallebensversicherung in einen RürupSofort-Rentenvertrag einzahlen. Dann beginnt die Auszahlung einer vereinbarten Rente sofort.

Anleger können wieder bis zu rund 24.305 Euro (2019) in einen Rürup-Vertrag investieren und davon 88 Prozent, also bis zu rund 21.388 Euro (2019), steuerlich absetzen. Rürup-Rente – Anrechnung auf staatliche Sozialleistungen?

Rürup-Vertragsguthaben wird innerhalb der gesetzlichen Grenzen nicht beim Arbeitslosengeld II angerechnet und gilt als „Hartz IV-sicheres“ Schonvermögen.

Seit 2018 gilt, wer lebenslange Rentenzahlungen aus einer zusätzlichen freiwilligen Altersvorsorge bezieht, muss sich diese nur anteilig auf die Grundsicherungsleistungen anrechnen lassen.

Der Einkommensfreibetrag gilt für lebenslange Rentenleistungen aus 1. Betriebsrenten, 2. Riester-Renten, 3. Basisrenten (Rürup-Renten), 4. Privatrenten (ohne Kapitalwahlrecht oder sofern Sie auf das Recht zur Kapitalisierung verzichtet haben) und 5. Leistungen aus Zuzahlungen zur gesetzlichen Rentenversicherung.

Beispiel: Die monatliche Rente aus zusätzlicher Altersvorsorge beträgt 300,- Euro. Vollständig anrechnungsfrei sind 100,- Euro. Von den verbleibenden 200,- Euro bleiben noch 30 Prozent anrechnungsfrei – also 60,- Euro pro Monat. Der gesamte Freibetrag darf wiederrum 50 Prozent des Eckregelsatzes – also 212,00 Euro – nicht überschreiten. Dies ist in diesem Beispiel erfüllt.

Der gesamte Freibetrag liegt also bei 160,- Euro pro Monat. Rürup Rente zur Hinterbliebenenabsicherung nicht geeignet Die Familie kann für den Todesfall abgesichert werden, die Rürup Rente ist jedoch nicht vererbbar.
Ehepartner und Kinder bekommen als Hinterbliebene eine vereinbarte Rentenzahlung. Kinder allerdings nur solange, wie ein Kindergeldanspruch besteht. Außerdem wird durch die Hinterbliebenenabsicherung die Altersrente des Rürup-Vertrages geschmälert.

Eine Risikolebensversicherung ist die bessere Lösung.

Rürup Rente in Kombination mit Berufsunfähigkeitszusatzversicherung nicht geeignet Eine Berufsunfähigkeitsabsicherung (BU) kann ebenfalls als Zusatzversicherung in den Vertrag integriert werden. Mehr als 50 Prozent des Beitrages müssen in den Aufbau der Altersvorsorge investiert werden. Der Staat fördert zwar durch die Gewährung von Steuervorteilen auch eine Hinterbliebenenabsicherung und eine Berufsunfähigkeitsversicherung, doch es ist nicht unbedingt sinnvoll. Eine Berufsunfähigkeitsrente aus Rürup Rente-Verträgen muss nach dem individuellen Steuersatz versteuert werden. Leistungen aus einer „normalen“ Berufsunfähigkeitsversicherung sind zu einem geringeren Teil zu versteuern.
Gegen die Kopplung von Berufsunfähigkeitsversicherung und Rürup-Rente spricht, die hohe Knebelwirkung. Wird der Beitrag reduziert, reduziert sich damit auch die Leistung aus der Berufsunfähigkeitsversicherung. Verschlechtert sich die finanzielle Situation des Sparers, lässt sich die Rürup-Rente beitragsfrei stellen. Dann erfolgt keine Einzahlung mehr in den Vertrag, das eingezahlte Kapital wird aber weiter verzinst oder bleibt bei fondsgebundenen Versicherungen weiterhin angelegt. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung sollte separat abgeschlossen werden, damit sie auch in finanziellschlechteren Zeiten weiter bezahlt werden kann.

Rürup Rente als Fondssparplan Hierbei handelt es sich nur um reine Fondssparpläne in der Ansparphase.
Zum Rentenbeginn erfolgt eine Umstellung in eine private Rentenversicherung zur Auszahlung einer lebenslangen Rente. Es fallen Kosten für den Fondssparplan einerseits und die spätere Rentenversicherung andererseits an. Risikogeneigte Sparer sollten Rürup-Fondssparpläne mit fondsgebundenen Rürup-Versicherungsangeboten unter Kosten- und Fondsqualitätsgesichtspunkten genau miteinander vergleichen. RürupFondssparpläne können dabei tendenziell kostengünstiger sein.
Es gibt nur wenigeAnbieter am Markt.
Fondsgebundene Rürup-RentenversicherungDie Kosten für eine fondsgebundene Rürup-Rentenversicherung liegen oftmals höher als bei klassischen Rürup-Rentenversicherungen, das Kosten für die Versicherung und für die Fonds anfallen.
Man sollte dabei eine individuelle Fondsauswahl oder eine gemanagte Variante bevorzugen.

Rürup Rente – eine Kündigung mit Kapitalauszahlung nicht möglich Wer einen Rürup-Vertrag abgeschlossen hat, kann nach § 152 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) noch innerhalb von 30 Tagen, nachdem alle erforderlichen Unterlagen wie Versicherungsschein und Bedingungen vorliegen, widerrufen. Eine Kündigung des Vertrages und Auszahlung der Summe ist nicht möglich, sondern nur die Beitragsfreistellung des Vertrages. Bei einigen wenigen Anbietern besteht die Möglichkeit, das angesparte Kapital in einen Rürup-Vertrag bei einem anderen Anbieter zu übertragen, wobei zusätzliche Kosten anfallen, (gesetzlich nicht begrenzte) Kapitalübertragungsgebühren an und Kosten für den Abschluss des Neuvertrages.

FAZIT: Bei dieser Art von Versicherungssparverträgen entstehen wegen der zu hohen Kosten (in einigen Fällen bis zu 50%), wegen Intransparenz und dem § 314 VAG hohe Risiken für den Versicherten. Diese können bis zum Totalverlust führen. Das sollte von niemandem unterschätzt werden.

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PKK Consulting AG
Liane Kirchenstein
Ruessenstrasse 12
6340 Baar
+41 76 500 62 95
office@pkk-consulting.com
https://www.pkk-consulting.com

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