Eine Kapitallebensversicherung soll im Todesfall den Hinterbliebenen der versicherten Person eine Absicherung bieten und gleichzeitig dem Vermögensaufbau zur Altersvorsorge dienen.
Bei Ablauf des Vertrages wird eine garantierte Versicherungssumme mit nicht garantierten Überschussanteilen ausgezahlt. Wird der Vertrag vorzeitig aus persönlichen Gründen gekündigt, muss mit hohen Verlusten gerechnetwerden.
Das betrifft mehr als die Hälfte aller Verträge.
Besonders bei langen Laufzeiten kann es viele Gründe geben, warum ein Vertrag vorzeitig beendet wird.
Bei Verträgen vor dem 31.12.2004 gibt es noch die steuerfreie Auszahlung von Erträgen unter bestimmten Voraussetzungen.
Verträge seit dem 01.01.2005 werden zur Hälfte bei bestimmten vorliegenden Parametern besteuert. Die Versicherten erhalten seit dem 1. Januar 2017 auf die abgeschlossenen Kapitallebensversicherungen maximal einen garantierten Höchstrechnungszins von 0,9 Prozent (Garantiezins) auf den Sparanteil! Somit kann die Effektivrendite (Gesamtprämie nach Abzug der Kosten) beim aktuellen Garantiezins auch im negativen Bereich liegen.
Die Versicherten haben Anspruch auf Beteiligung an den Überschüssen und Bewertungsreserven. Jedoch ist die Höhe der Überschüsse unverbindlich und nicht garantiert und abhängig von der Kapitalanlage des Versicherers, der Entwicklung des Kapitalmarkts, der Kostenstruktur und der Sterblichkeitsentwicklung ab.
Die Versicherungen nutzen jede Möglichkeit von unternehmenspolitischen Entscheidungen zu massiven Verzögerungen der Auszahlung der Überschüsse. Auf Grund der Niedrigzinsphase und vielen gesetzlichen Änderungen zugunsten der Lebensversicherer führt das immer wieder zu deutlichen Kürzungen der Überschussbeteiligungen.
Kapitallebensversicherung ist weder für den Vermögensaufbau noch für Altersvorsorge geeignet. Die Todesfallabsicherung ist fast immer zu niedrig in Verbindung mit einer Kapitallebensversicherung. Eine Kombination von ausreichender Todesfallleistung mit Sparen für das Alter führt zu sehr hohen und unbezahlbaren Prämien.
Es empfiehlt sich alternativ der Abschluss einer Risikolebensversicherung mit ausreichender Versicherungssumme und kostet nur einen Bruchteil.
Die Sparprämie teilt sich in drei Bestandteile auf:
1. Risikoanteil zur Deckung des Todesfallrisikos
2. Kostenanteil für Abschluss und Verwaltung
3. Sparanteil.
Wie genau sich die Prämie aufteilt und wie viel tatsächlich in den Spartopf fließt, erfährt der Versicherte jedoch nicht. Nur der Teil, der nach Abzug der Abschluss- und Verwaltungskosten und des Risikobeitrags übrig bleibt, wird mit dem garantierten Höchstrechnungszins verzinst (maximal 0,9 Prozent seit 2017 abgeschlossene Verträge).
Bezogen auf den gezahlten Gesamtbeitrag ist die garantierte Verzinsung jedoch niedriger und oft sogar negativ.
Den Hinterbliebenenschutz sollte man mit einer viel günstigeren Risikolebensversicherung und Sparen für die Altersvorsorge unbedingt trennen.
Für seit 1. Juli 2008 abgeschlossene Verträge besteht für den Versicherer lediglich die Pflicht, Abschluss- und Verwaltungskosten auszuweisen, Vermittlungsprovisionen für die Vermittler sind noch nicht dabei.
Fazit:
Die Kapitallebensversicherung ist grundsätzlich für die Altersvorsorge nicht geeignet. Wer eine Kapitallebensversicherung abgeschlossen hat, sollte überprüfen und überlegen, ob eine Fortführung oder besser eine Rückabwicklung sinnvoller ist.
Bei dieser Art von Versicherungs-Sparverträgen entstehen wegen der zu hohen Kosten, wegen Intransparenz und dem §314 VAG hohe Risiken für den Versicherten. Diese können bis zum Totalverlust führen. Dies sollte von niemandem unterschätzt werden.
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