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Als Private Rentenversicherung wird ein Sparvertrag mit geringem Todesfallschutz bezeichnet, wobei der Sparanteil der Prämie bis zum Rentenbeginn als Kapital angespart wird.

Der Versicherte erhält im Erlebensfall eine lebenslang garantierte Rente. Dazu kommen noch nicht garantierte Überschussanteile. Zusätzlich kann eine Todesfallleistung vereinbart werden.
Die Höhe der nicht garantierten Überschüsse ist abhängig davon, wo der Versicherer das Kapital investiert unter Berücksichtigung der Entwicklung des Kapitalmarkts, der Kostenstruktur, der Sterblichkeitsentwicklung sowie Entscheidungen des Versicherungsunternehmens.

Überschüsse sind grundsätzlich nicht garantiert.

Tatsächlich gespart wird nur der Restbetrag, nach Abzug der Kosten und des Risikoanteils.
Bei Verträgen seit 2017 liegt der Garantiezins bei höchstens 0,9 Prozent, bezogen auf den Gesamtbeitrag ist die garantierte Verzinsung deutlich niedriger.

Ein Ende der Senkung des Garantiezins“ ist nicht absehbar.

Aufgeschobene Rente.
Es werden über einen vertraglich vereinbarten Zeitraum regelmäßig Prämien eingezahlt. Die Auszahlung erfolgt mit Beginn des Rentenalters. Der Sparer hat hier Kapitalwahlrecht.
Wählt man dieEinmalauszahlung, wird meist nicht das gesamte angesparte Kapital ausgezahlt.

Nach Recherchen ist die aufgeschobene Private Rentenversicherung nicht für die Altersvorsorge geeignet, weil man sich schon sehr früh auch für die Verrentung an den Versicherer bindet.

Der genaue Kostenanteil wird nicht festgelegt und die Garantieverzinsung kann jederzeit geändert werden.

Sofortrente Meist nach einer Wartezeit erfolgt hier die Einzahlung eines Einmalbetrages mit Sofortumwandlung in eine monatliche Rentenzahlung. Der Versicherungsbeitrag besteht aus dem Risikoanteil für den Todesfall, Abschluss- und Verwaltungskosten und einem nicht genau festgelegtem Sparanteil.

Nur beim Sparanteil gibt es einen Garantiezins.

Dieser wird dem Markt angepasst und kann sogar negativ sein. Die garantierte Summe zu Rentenbeginn ist dann geringer als das, was die versicherte Person insgesamt an Prämien eingezahlt hat. Wer kurz vor dem Rentenbeginn steht, für denjenigen kann die Sofortrente vielleicht interessant sein. Doch nur dann, wenn man die Aussicht auf ein sehr langes, gesundes Leben hat und ein größeres Einmalkapital als feste monatliche Rentenprämie benötigt.

Überschussbeteiligung nach Rentenbeginn Variante

1: Volldynamische Rente mit jährlicher Steigerung von etwa zwei bis drei Prozent, jährliche Neuberechnung, bei sinkender Überschussbeteiligung kann die Steigerung niedriger ausfallen oder sogar ganz entfallen.

2 : Teildynamische Rente mit höherer Anfangsrente, die späteren Rentenerhöhungen fallen deutlich niedriger aus oder entfallen ganz.

3 : Flexible Rente bleibt konstant und bietet anfangs die höchste monatliche Rente.

Es erfolgt keine Dynamisierung. Die Überschussbeteiligung wird dem Markt nach unten oder oben angepaßt. Die Erben erhalten beim Tod vor Eintritt des Rentenbeginns in der Regel nur die eingezahlten Beiträge zurück (Beitragsrückgewähr). Tritt der Tod des Versicherten nach Rentenbeginnein, kann eine Todesfallleistung in Form einer Rentengarantiezeit oder der Rückgewähr vereinbart werden.

Rentengarantiezeit – Entweder zahlt der Versicherer die garantierte Rente über den vereinbarten Zeitraum auch an die Hinterbliebenen oder die Rente zuzüglich Überschüssen oder als Einmalauszahlung der Restrente.Beitragsrückgewähr – Die Hinterbliebenen erhalten im Todesfall die Differenz zwischen dem zu Rentenbeginn vorhanden Kapital und der Summe der bis zum Tod ausgezahlten Renten. Das ist jedoch teurer.

Rente auf verbundene Leben – Die Rente wird solange gezahlt, solange noch mindestens eine von zwei vertraglich, klar benannten Personen lebt. Eine Änderung ist nicht möglich.Sofortrente – Hier wird die Option einer Kapitalentnahme nach Rentenzahlungsbeginn in Höhe der Todesfallleistung angeboten. Das ist recht neu am Markt. ÜberschussbeteiligungZwar sind die Versicherten an den Überschüssen aus Kapitalerträgen, Risiko- und Kostengewinnen grundsätzlich beteiligt, jedoch erfolgt das über einen bilanziellen Umweg. Gelder werden dabei lange Zeit geparkt und die Unternehmen entscheiden, welche Verträge sie mit höheren Überschüssen beglücken und welche sie schlechter bedienen.

Die Überschüsse gehen seit Jahren zurück. während Die Aktionäre und Unternehmen stecken sich jedoch immer größere Gewinne ein.
Seit 2011 darf sogar bei der Gewinnermittlung zusätzlich legal getrickst werden. Ein Teil des Zinsgewinns wird noch vor Berechnung der Überschussbeteiligung für die Zinszusatzreserve abgezweigt. Das bedeutet eine deutliche Verschlechterung für die Kunden bei der Gewinnbeteiligung. Bei jeder Dynamik wird auf Grund der erneuten Provisions- und Abschlusskosten die Rendite der privaten Rentenversicherung geschmälert.

Eine Unfalltod-Zusatzversicherung deckt man besser mit einer reinen Risikolebensversicherung ab.

Die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung sollte man immer getrennt von der privaten Rentenversicherung abschließen. Bei einer vorzeitigen Kündigung muss mit hohen Verlusten gerechnet werden. Während des Rentenbezugs kann die Rentenversicherung nicht mehr gekündigt werden.

Fazit:
Private Rentenversicherung ist grundsätzlich für die Altersvorsorge nicht geeignet.Wer eine Private Rentenversicherung abgeschlossen hat, sollte genau überprüfen und überlegen, ob eine Fortführung oder besser eine Rückabwicklung sinnvoller ist.Bei dieser Art von Versicherungs-Sparverträgen entstehen wegen der zu hohen Kosten, wegen Intransparenz und dem §314 VAG hohe Risiken für den Versicherten. Diese können bis zum Totalverlust führen. Dies sollte von niemandem unterschätzt werden.

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