(Mynewsdesk) Der Bundesgerichtshof hat in einem Beschluss (AZ: VI ZR 175/19) vom 14. Januar 2020 die Nichtzulassungsbeschwerde des Delfintherapievermittlers „dolphin aid“ gegen das Wal- und Delfinschutz-Forum (WDSF) zurückgewiesen. Damit wird das Urteil des OLG Köln rechtskräftig.
In der Berufung durch „dolphin aid e.V.“ hatte das Oberlandesgericht Köln (AZ 15 U 170/17) am 28.03.2019 weitgehend sämtliche Klageanträge des Delphintherapievermittlers gegen das Hagener Wal- und Delfinschutz-Forum (WDSF) abgewiesen. Das WDSF berichtet umfangreich und kritisch auf seiner Homepage ( http://ots.de/qYU2YI) über „dolphin aid“.
Bei der vom WDSF verwendeten Aussagen, handelt es sich um eine korrekte Meinungsäußerung, welche die Geld- und Spendensammelaktion von „dolphin aid“ insgesamt kritisch bewertet, so das OLG Köln.
Der vorsitzende Richter des LG Köln wies in dem jahrelangen Rechtsstreit darauf hin, dass „dolphin aid“ sich Kritik gefallen lassen müsse und dass Inhalte der WDSF-Homepage über den Delfintherapievermittler bewiesen zutreffend seien.
Auch dass die Gründerin von „dolphin aid“, Kirsten Kuhnert, jahrelang bereits bezahlte Managerin des Delfintherapiezentrums in Curacao sei, wurde nicht dementiert. Jährlich findet eine Gala im Hotel Intercontinental Düsseldorf durch „dolphin aid“ statt, an der etliche Promis und Firmen teilnehmen und eine Menge Geld zusammentragen.
Jürgen Ortmüller, WDSF-Geschäftsführer: „In Curacao können die Delfine nicht ohne Betreuung dauerhaft in das offene Meer schwimmen, weil sie in einer Lagune gefangen sind und dort gefüttert werden. Das ist einer von über 20 Kritikpunkten die das WDSF angeführt hat.“
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