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Münchener Rechtsanwalt klagt gegen den Lockdown light in Bayern

Der Freistaat Bayern hat mit der 8. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 30. Oktober 2020 die bundeseinheitlichen Regelungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie in Landesrecht umgesetzt. Ab dem 2.11.2020 ist der Betrieb von Hotel- und Gaststättenbetrieben nur erheblich eingeschränkt möglich.
Mit gleichem Datum hat Rechtsanwalt Salvatore Barba aus München beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof für ein Münchener Hotel und Restaurant einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gestellt, um die Normen, welche die Hotel- und Gaststättenbetriebe betreffen, außer Vollzug zu setzen. Rechtsanwalt Salvatore Barba: „Die Regeln zerstören im Ergebnis die gesamte Branche. Die Eingriffe in die Grundrechte von Inhabern von Hotel- und Gaststättenbetrieben sind erheblich und bei genauer Betrachtung unverhältnismäßig.“ Kritisiert wird von Barba insbesondere das Verhalten der Politik, welche die Betriebe zunächst kostspielige Hygienekonzepte umsetzen ließ, die jetzt für nutzlos erklärt worden sind. Obwohl der Nachweis einer erhöhten Infektionsgefahr in Hotel- und Gaststättenbetrieben nicht geführt ist, vernichte man tausende Existenzen. Dort, wo eine Nachverfolgung möglich wäre, werden gleichwohl Betriebe zerstört. Der neue Maßnahmenkatalog widerspricht zudem dramatisch den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts. Auch werde, so Barba, nicht berücksichtigt, dass die Mortalitätsrate zwischen Ende Mai und Ende Oktober von 4,7% auf 2,1% stetig gesunken ist. Es entstehe der Eindruck, dass die Maßnahmen über die Versäumnisse der Politik in der Pflege hinwegtäuschen sollen. Wichtig ist dem Rechtsanwalt auch folgendes: „Es geht bei dem Verfahren keineswegs darum, die Bemühungen der Politik zur Eindämmung der Corona-Pandemie zu torpedieren. Dennoch hat die Politik den Auftrag, die richtigen Maßnahmen zu ergreifen und die Grundrechte bei erheblichen Verletzungen gegeneinander in richtiger Art und Weise abzuwägen. Darauf warten nicht nur Hotels und Restaurants, auch die Kultur und die ganze Gesellschaft. Nähere Infos zu Rechtsanwalt Salvatore Barba

Rechtsanwalt Salvatore Barba aus München berät Unternehmen im deutschen und internationalen Wirtschaftsrecht. Daneben vertritt er seine Mandanten auch im Wirtschaftsstraf- und Steuerstrafrecht.

Kontakt
Rechtsanwalt Salvatore Barba
Salvatore Barba
Kardinal-Faulhaber-Str. 15
80333 München
089-238869815
089-28811199
salvatore.barba@rueckelcoll.com
https://www.rueckelcoll.com/menschen/salvatore-barba/

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