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Online Scheidung
Bundesweit! Ein persönlicher Besuch beim Rechtsanwalt ist nicht erforderlich!
Lassen Sie sich bei Ihrer Scheidung von uns vertreten!
Eine Ehescheidung ist die Auflösung einer Ehe.
Die häufigsten Scheidungsgründe sind: Ehebruch, Schulden, Stress, Alkohol- und Drogenmissbrauch sowie Gewalt in der Ehe, aber auch das allgemeine Auseinanderleben.
Eine Scheidung ist möglich, wenn die Ehe so zerrüttet ist, dass ein Zusammenleben der Ehegatten nicht mehr stattfinden kann. Für eine Scheidung können die Gründe ganz unterschiedlich sein. Meistens haben sich die Paare auseinandergelebt, ein Ehegatte nimmt es mit der Treue nicht ganz so genau und geht fremd oder Gewalt macht eine Ehe nicht mehr möglich.
Bei einem Scheidungsantrag ist das Zerrüttungsprinzip zu beachten. Dieses besagt, dass die Ehe gescheitert sein muss. Dazu muss in der Regel eine einjährige Trennungsphase von „Tisch und Bett“ erfolgen
Neben der Ehescheidung gibt es mit der Aufhebung, Nichtigkeit und Annullierung aus formellen Gründen verschiedene Formen, eine Ehe als von vornherein für nicht gültig geschlossen oder zustande gekommen zu erklären. Auch gleichgeschlechtliche Ehen können geschieden werden, eingetragene Lebenspartnerschaften werden aufgehoben.
Das Verfahren der Scheidung findet vor dem Amtsgericht als Familiengericht statt. Anders als bei anderen Verfahren vor dem Amtsgericht besteht in Scheidungsverfahren Anwaltszwang. Konkret bedeutet dies, mindestens der Antragsteller muss sich von einem Anwalt vertreten lassen
Wenn Sie sich überlegt haben, sich scheiden zu lassen, können Sie sich von uns vertreten lassen.
Wenn wir Sie in einem Scheidungsverfahren vertreten sollen, benötigen wir vorab ein paar Informationen:
Daten des Antragstellers mit den Einkommensverhältnissen, Daten über den Ehepartner, Heiratsinformationen (wie z.B. Datum der Heirat, Letzte gemeinsame Wohnanschrift, Trennungsdatum, einvernehmlich mit Zustimmung des anderen Teils, Wer ist aus der Wohnung ausgezogen?, Angaben zu den Kindern).
Wenn Sie im Moment Geringverdiener sind bzw. hohe Schulden zu begleichen haben, haben Sie ggf. Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe. Wir überprüfen immer, ob Sie eventuell Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe haben und helfen Ihnen gerne beim Ausfüllen des Formulars.
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