StartseitePolitik und RechtWann darf ein Nottestament errichtet werden?

Wann darf ein Nottestament errichtet werden? - PrNews24.de

Nachlassexpertin Melanie Loewe über die Anforderungen eines Nottestaments.

„Das Testament dient dazu, seinen letzten Willen niederzuschreiben. Auch wenn es viele als unangenehme Aufgabe empfinden und gern vor sich herschieben, sollte es jeder tun, denn es ist im Falle des Ablebens oftmals die wichtigste überbleibende Urkunde. Sollte es dennoch zu einer Situation kommen, in der auf die Schnelle ein Testament abgeschlossen werden muss, hat hierfür der Gesetzgeber das Nottestament vorgesehen. Doch was verbirgt sich eigentlich hinter einem Nottestament, das man in außerordentlicher Notlage errichten kann? Vielen ist das nicht bekannt.“, klärt Nachlassexpertin Melanie Loewe auf.

Was ist ein Nottestament und wie lange ist es gültig?
An das Testament werden aufgrund der wichtigen Bedeutung hohe formelle Anforderungen und Voraussetzungen gestellt. Es gibt wenige Ausnahmefälle, in denen ein Nottestament errichtet werden kann. Folgende Situationen sind möglich:

-nahe Todesgefahr bzw. akute Lebensgefahr
-Verkehrssperre
-Epidemie
-Kriegssperre

Es gehe also um all jene Notsituationen, in denen es jemandem unmöglich ist, ein Testament zu verfassen oder vom Notar aufsetzen zu lassen. „Die akute Lebensgefahr ist der häufigste Grund, in denen das Nottestament zum Tragen kommt, zum Beispiel nach einem Unfall.“, führt Melanie Loewe weiter aus. „Es ist ersichtlich, dass das Lebensende naht, doch die Kräfte reichen nicht mehr aus, um ein schriftliches herkömmliches Testament aufzusetzen. Das Nottestament wird mündlich und unter Anwesenheit von Zeugen ausgesprochen. Diese haben die Aufgabe, den Willen des Betroffenen schriftlich zu fixieren.“

Achtung: Gültigkeit beachten!
Das Nottestament gelte jedoch lediglich für eine beschränkte Dauer. Lebt der Erblasser bis drei Monate nach der Erstellung noch, werde es ungültig. In dem Fall sei es wichtig, mit einem ordentlichen Testament vorzusorgen. „Niemand befasst sich gern mit seinem Tod. Doch regeln Sie Ihre Erbangelegenheiten am besten frühzeitig. Ein Experte kann bei der Errichtung sehr hilfreich sein. Ich stehe Ihnen auf Wunsch gerne zur Verfügung.“

Voraussetzungen, Ausschlussgründe und Formvorschriften für ein Nottestament
Das Nottestament dürfe nur in Notsituationen erstellt werden, wenn sich der Betroffene beispielsweise in Todesgefahr befindet, aber ein Notar nicht gerufen werden könne. Eine weitere Möglichkeit sei, dass er bis zum Tod nicht dazu in der Lage ist, es zu schreiben oder es besteht aus anderen Gründen akuter Handlungsbedarf. Der Erblasser müsse mindestens 16 Jahre alt und geschäftsfähig sein. Zudem seien drei Zeugen erforderlich. Nicht zulässig sind hierbei:

-der Erblasser selber
-Ehepartner des Erblassers
-Betreuer
-Eheleute der Zeugen
-direkte Verwandte der Zeugen

„Die Zeugen müssen die Formvorschriften einhalten, das heißt, eigenhändig schreiben, das Nottestament klar formulieren und unterschreiben. Eine Unterschrift des Erblassers sollte ebenso vorhanden sein. Ist er nicht dazu in der Lage, muss dies vermerkt werden. Sofern die genannten Aspekte missachtet werden, ist das Nottestament ungültig.“, zeigt die Experten die speziellen Anforderungen auf.

Verschiedene Arten des Nottestaments
Unter „Nottestament“ fallen:

-Bürgermeistertestament
-Drei-Zeugen-Testament
-Nottestament auf See

Ein Bürgermeistertestament könne der Erblasser als Nottestament errichten, wenn die Gefahr besteht, dass ihm nicht mehr genügend Zeit für ein notarisches Testament verbleibt. Neben dem Bürgermeister, der anstelle des Notars als Urkundsperson tritt, müssen zwei Zeugen anwesend sein, die völlig unabhängig und im Testament nicht als Erbnehmer bedacht werden. Sie dürfen zudem nicht Testamentsvollstrecker sein.

Das Drei-Zeugen-Testament, also ein Testament vor drei Zeugen, könne abgeschlossen werden, wenn sich der Erblasser in Todesgefahr befinde oder ihm der Weg zum Notar unmöglich sei. Die Zeugen halten den letzten Willen nach den geltenden Formvorschriften fest. Wie schon erwähnt, kommt nicht jeder als Zeuge infrage, beispielsweise der Testator selber, dessen Ehepartner oder die Verwandten in gerader Linie.

Das Nottestament auf See ist die älteste Variante. Um es während einer Seereise errichten zu dürfen, müsse es ein deutsches Schiff sein, das sich außerhalb eines Hafens Deutschlands befindet. Es müssen wieder drei Zeugen anwesend sein.

Kann man ein Nottestament anfechten?
„Eine Anfechtung ist nur erfolgreich, wenn bewiesen wird, dass eine Voraussetzung nicht erfüllt ist. Jede Änderung muss im Nottestament gekennzeichnet, mit dem Ort und aktuellen Datum versehen und unterschrieben werden. Beachten Sie weiterhin, dass das Nottestament ein früheres Testament, das der Testator bereits aufgesetzt hat, widerrufen kann.“

Fazit
Es empfiehlt sich immer, frühzeitig mit einem Testament vorzusorgen. Ist dies nicht möglich, kann bei außerordentlichen Umständen bzw. Notsituationen ein Nottestament errichtet werden. Die nahe Todesgefahr ist der am häufigsten anzutreffende Grund. Unter der Anwesenheit von drei unabhängigen Zeugen äußert der Erblasser seinen letzten Willen mündlich. Es gibt das Bürgermeistertestament, Testament vor drei Zeugen und auf See. Sollte der Testator drei Monate nach dem Erstellen des Nottestaments noch leben, verliert es die Gültigkeit. Er hat die Gelegenheit, ein notarisches Testament zu errichten. Hierbei gilt es, die Formvorschriften einzuhalten.

Sie möchten mehr zu diesen und anderen Themen rund um Nachlassregelungen und rechtliche Bestimmungen erfahren? Nachlassexpertin Melanie Loewe steht Ihnen gerne zur Seite.

Melanie Loewe – Nachlassmanagement
Seit einer spontanen Vertretung bei einer gemeinnützigen Organisation, hat Melanie Loewe ihre Profession gefunden: Nachlassmanagement.

Seit 2011 ist sie als selbstständige Rechtsfachwirtin, Nachlasspflegerin und zertifizierte Testamentsvollstreckerin tätig. Schon über 400 Abwicklungen hat sie betreut und viele verschiedenen Positionen vertreten, stets empathisch, zuverlässig und mit dem nötigen Fingerspitzengefühl. Ihre Aufgaben reichen von der Testamentsvollstreckung über Nachlassabwicklung, -verwaltung und -pflegschaften. Aber auch die Planungen von Vollmachten und deren Umsetzung oder die Meditation in Erbangelegenheiten gehören zu ihrem breiten Aufgabenspektrum.

Kontakt
Melanie Loewe – Nachlassmanagement
Melanie Loewe
Belßstraße 36 E
12277 Berlin
+49 30 96604063
loewe@melanie-loewe.com
http://www.melanie-loewe.com

Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.

Themen des Artikels
Aktuelle Pressemitteilung teilen

Disclaimer/ Haftungsausschluss:
Für den oben stehend Pressemitteilung inkl. dazugehörigen Bilder / Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter Prnews24.com distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.

Ähnliche Themen wie -

Wann darf ein Nottestament errichtet werden?
W