Forderung an den hessischen Finanzminister Boddenberg zur Unterstützung einer Fristverlängerung um 6 Monate
Heute teilte Bundesfinanzminister Christian Lindner mit, dass er noch in dieser Woche den Austausch mit den Ländern suchen würde, um diesen eine Fristverlängerung für einen überschaubaren Zeitraum bei der Abgabe der Erklärung zur Grundsteuer vorschlagen. Die Frist zur Abgabe endet aktuell am 31. Oktober dieses Jahres. Bislang haben in Hessen erst rd. 25 % der Eigentümer die Grundsteuererklärung eingereicht.
„Wir begrüßen den überfälligen Vorstoß des Bundesfinanzministers zur Fristverlängerung und fordern den hessischen Finanzminister Boddenberg auf, sich für eine Fristverlängerung einzusetzen. Ohnehin war die Frist von 4 Monaten, welche auch noch über den Zeitraum der Sommerferien lief, viel zu kurz bemessen. Dass die Plattform Elster im Juli wegen der hohen Aufrufzahlen zeitweise nicht erreichbar war, habe die Situation zusätzlich erschwert. Es ist mehr als nur unrealistisch zu erwarten, dass knapp dreiviertel und damit mehr als 2 Millionen aller angeschriebenen hessischen Eigentümer in den kommenden drei Wochen eine Erklärung abgeben würden. Angesichts dessen ist eine Fristverlängerung um 6 Monate bis April 2023 vernünftig. Dann bliebe der Finanzverwaltung noch ausreichend Zeit die Neuregelung bis zum Jahresende 2024 umzusetzen.“
Hintergrund der Pflicht zur Erklärung ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2018, nach dem die bisherige Grundsteuer, die auf Werten aus dem Jahr 1964 basiert, veraltet und nicht mehr verfassungsgemäß ist. Hessen hat daraufhin auf Basis des Grundsteuerreformgesetzes des Bundes aus dem Jahr 2019 ein eigenes Grundsteuergesetz erlassen.
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