Eine regelmäßige Beratung ist für alle mit Pflegegeldbezug zwei bis vier Mal pro Jahr verpflichtend und an Fristen gebunden. Pflegebedürftige und pflegende Angehörige sowie auch die durchführenden Pflegeberatenden stellt dies oft vor Herausforderungen, welchen durch die digitale Beratungsoption gut begegnet werden kann.
Am 25. April hat der Bundestag die gesetzliche Regelung zum Wechsel in der Durchführung der Pflegeberatung nach § 37 Absatz 3 Satz 4 des Elften Buches des Sozialgesetzbuch (SGB XI) verlängert. So können Pflegebedürftige und ihre Angehörigen wählen, ob sie die Durchführung als Hausbesuch oder per Videogespräch wünschen und so je nach Pflegegrad bis zu vier Mal jährlich regional sowie logistisch und terminlich deutlich flexibler agieren. Insbesondere vor dem Hintergrund der stetig steigendenden Anzahl Pflegebedürftiger werden so wertvolle Ressourcen in der Pflege geschont und Angehörige entlastet.
Über 50 Prozent nutzen Videogespräche
Eine Untersuchung der compass Pflegeberatung zeigt, dass die digitale Pflegeberatung bereits von 55 Prozent der Pflegebedürftigen für die Beratung bei Pflegegeldbezug genutzt wurde. In der Altersgruppe der unter Dreißigjährigen waren es sogar fast 80 Prozent, welche bereits den digitalen Beratungsweg gewählt hatten. Wer nun denkt, digitale Beratungen wären nur für die jüngere Zielgruppe geeignet, wird überrascht sein: Auch bei den über 70-Jährigen ist eine deutlich überdurchschnittliche Nutzung des digitalen Beratungsweges feststellbar. Neben den Pflegebedürftigen selbst sind es oft auch die Angehörigen, welche die Möglichkeit nutzen die gesetzlich vorgeschriebene Beratung in der digitalen Form besser in ihren Alltag zu integrieren.
Videogespräch punktet durch Flexibilität
Das Videogespräch punktet vor allem durch Flexibilität, Ortsunabhängigkeit sowie den visuellen Kontakt und ergänzt so Beratungstelefonate oder Hausbesuche in der Pflegeberatung. „Das am besten geeignete Format für die Pflegeberatung ist jenes, welches am besten auf die individuelle Situation und die Bedarfe der Ratsuchenden ausgerichtet ist“, erklärt Jana Wessel von der compass Pflegeberatung. „Das Videogespräch eignet sich zum Beispiel besonders dann, wenn die pflegebedürftige und die beratende Person sich bereits kennen und die bestehende Pflegesituation besprechen möchten. Darüber hinaus gibt es aber noch viele weitere Anwendungsmöglichkeiten.“
25 Prozent pflegen auf Distanz
Mehr als 25 Prozent der pflegenden Angehörigen in Deutschland gehören zu den „Pflegenden auf Distanz“ und übernehmen vorwiegend organisatorische Aufgaben. Hier kann der digitale Beratungsweg Ressourcen schonen. Ohne lange Anfahrt, berufliche Ausfallzeiten oder schwierige Terminierungen kann hier – zusammen mit den Pflegebedürftigen, den Angehörigen und der Pflegeberatung – ein entsprechendes Gespräch stattfinden. So ist die Pflege dauerhaft gesichert und das Pflegegeld, das ohne den regelmäßigen Gesprächsnachweis gekürzt würde, wird weiterhin gezahlt.
Angehörige sind zufrieden mit digitaler Pflegeberatung
Dabei beurteilen die Anwender*innen das Videogespräch als qualitativ gleichwertig mit dem Hausbesuch, betonen aber, dass die Kombination der Beratungswege zu Hause, am Telefon und per Videogespräch – je nach Anlass und Anliegen – gut zu den jeweiligen Bedürfnissen passt. Pflegebedürftige wie Angehörige schätzen die Flexibilität in der Wahl des Beratungsweges. „Die Möglichkeit auch einfach telefonisch oder auch per Videogespräch Fragen stellen zu können, gibt mir Sicherheit“, äußert zum Beispiel Annegret G., Angehörige einer compass-Klientin.
Auch Pflegeberater*innen schätzen die Möglichkeit Angehörige per Videogespräch – mitunter auch im Rahmen von Beratungen vor Ort – einzubinden. „Angehörige können so ihren beruflichen und familiären Verpflichtungen nachgehen, und sind dennoch als verantwortliche Person in die Beratung eingebunden“, erklärt Jana Wessel von der Pflegeberatung compass. „Unsere Untersuchung ergab, dass aus pflegefachlicher Perspektive auch in Pflegeberatungen per Videogespräch die Bedürfnisse und Bedarfe der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen gut identifiziert werden können. Sie belegen außerdem, dass die Sicherstellung der Pflege auch auf digitalem Weg gut zu beurteilen ist. Die positive Bewertung der Pflegeberatung per Videogespräch ist maßgeblich durch die Nutzungserfahrung beeinflusst – sowohl bei Ratsuchenden als auch bei Berater*innen.“
Hintergrund:
Bereits während der COVID-19 Pandemie hat compass 2021 die Beratung per Videogespräch nach § 37 Abs. 3 SGB XI pilotiert, nach erfolgreicher Testung regelhaft eingeführt und seit 2022 auch die Pflegeberatung nach § 7a SGB XI per Videogespräch als festen Bestandteil im Beratungskonzept verankert. Jana Wessel erläutert: „Hausbesuch, Telefon- und Videogespräch haben als Beratungsformat jeweils Vor- und Nachteile und entfalten ihr ganzes Unterstützungs- und Schutzpotenzial in einer sinnvollen Kombination, orientiert an Beratungsanlass, Pflegesituation sowie Pflegeberatungshistorie. Außerdem ist natürlich der Bedarf der Pflegebedürftigen und deren Angehörigen ausschlaggebend.“ Wie die neuesten Erkenntnisse zu der Beratung per Videogespräch zeigen, schätzen die Klient*innen bei compass vor allem die zeitliche und örtliche Flexibilität sowie den direkten Sichtkontakt zu den Berater*innen. Das Videogespräch wird, im Vergleich zur telefonischen Beratung, als persönlicher empfunden. Darüber hinaus geben die Testpersonen der aktuellen Qualitätstestung eine sehr positive Einschätzung ab, indem die Beratungsstruktur in Bezug auf eine individuelle Beratung, Unterstützung bei Entscheidungen sowie Selbstbestimmung in der aufsuchenden Beratung und im Videogespräch gleich gut bewertet werden.
Damit die Pflege zu Hause optimal sichergestellt ist, sind bei Pflegegrad zwei und drei halbjährlich und bei Pflegegrad vier und fünf vierteljährlich regelmäßige Beratungsgespräche mit einer Pflegefachkraft verpflichtend abzurufen und nachzuweisen. Bei dieser Beratung wird festgestellt, ob die Pflege zu Hause gesichert ist und die Voraussetzungen für den weiteren Bezug des Pflegegeldes damit gegeben sind. Zudem erhalten die pflegebedürftige Person und ihre Pflegeperson/-en durch diese Beratung Hilfe und Unterstützung bei der Pflege.
Das EM-Bestandsverbesserungs-Auszahlungsgesetz wurde nun am 25. April 2024 vom deutschen Bundestag beschlossen. So kann auch weiterhin zwischen den beiden Durchführungsformen der Beratung gewählt werden: Auf Wunsch der pflegebedürftigen Person kann nach § 37 Absatz 3 Satz 4 des Elften Buches des Sozialgesetzbuch (SGB XI) im Zeitraum vom 1. Juli 2022 bis einschließlich 31. März 2027 jede zweite Beratung per Videokonferenz durchgeführt werden. Bislang war der digitale Durchführungsweg zunächst bis zum 30. Juni 2024 befristet.
Im Jahr 2023 hat die compass private pflegeberatung erneut eine umfassende externe Evaluation der Pflegeberatung durchgeführt. Basis dieser Evaluation ist eine externe schriftliche Befragung der Klient*innen von compass sowie eine unabhängige Qualitätstestung.
Weiterführende Informationen:
compass | Beratung per Video (compass-pflegeberatung.de)
compass-Hintergrund:
Die compass private pflegeberatung GmbH berät Pflegebedürftige und deren Angehörige telefonisch, per Videogespräch und auch zu Hause gemäß dem gesetzlichen Anspruch aller Versicherten auf kostenfreie und neutrale Pflegeberatung (§ 7a SGB XI sowie § 37 Abs. 3 SGB XI). Die telefonische Beratung von compass steht allen Versicherten offen. Digitale Angebote wie das Informationsportal www.pflegeberatung.de, die App „pflegecompass“ sowie Online-Pflegekurse ergänzen das Angebot für Ratsuchende.
compass ist als unabhängige Tochter des PKV-Verbandes mit rund 700 Pflegeberater*innen und insgesamt 800 Mitarbeitenden bundesweit tätig. Die compass-Pflegeberater*innen beraten im Rahmen von Telefonaktionen sowie zu den regulären Service Zeiten zu allen Fragen rund um das Thema Pflege.
Pressekontakt:
compass private pflegeberatung GmbH
Abteilung Politik und Kommunikation
JanaWessel
Tel.: 0221 93332 -111
kommunikation@compass-pflegeberatung.de
Web: https://www.compass-pflegeberatung.de/
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