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Aufbewahrung des „Fahrzeugscheins“

Aufbewahrung des „Fahrzeugscheins“ (Zulassungsbescheinigung Teil I) im Fahrzeug bei Kfz-Diebstahl führt nicht zur Leistungsfreiheit des Kaskoversicherers „Der Fahrzeugschein gehört nicht in Auto!“ – diesen in der Bevölkerung viel verbreiteten Satz hat das Oberlandesgericht Dresden widerlegt. Sofern dem Versicherungsnehmer der Vorwurf gemacht werden kann, den Versicherungsfall...