stiftung ear
s

Die stiftung elektro-altgeräte register (stiftung ear) registriert die Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten und koordiniert die Bereitstellung der Sammelbehälter sowie die Abholung der Altgeräte bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern in der Bundesrepublik Deutschland.Hierfür hat das Umweltbundesamt der stiftung ear hoheitliche Aufgaben aus dem Elektro- und Elektrogerätegesetz (ElektroG) übertragen. Konkret sichert die stiftung ear die wettbewerbsgerechte Umsetzung des Gesetzes durch:• Registrierung von Herstellern, die in Deutschland Elektrogeräte in Verkehr bringen, bzw. im Falle der Bevollmächtigung nach § 8 ElektroG von deren Bevollmächtigten• Garantieprüfung• Feststellung von kollektiven Herstellergarantiesystemen• Erfassung der in Verkehr gebrachten Mengen von Elektrogeräten• Koordinierung der Bereitstellung von Behältnissen für Übergabestellen und der Altgeräte-Abholung bei den öffentlich-rechtliche Entsorgungsträgern• Gebührenerhebung für die von ihr erbrachten öffentlichen LeistungenDabei fungiert die stiftung ear als die „Gemeinsame Stelle der Hersteller“ im Sinne des ElektroG. Sie wurde – im Zuge der Umsetzung der EU-Richtlinie zur Reduktion der zunehmenden Menge an Elektronikschrott aus nicht mehr benutzten Elektrogeräten (WEEE-Richtlinie) in nationales Recht – von Herstellern gegründet.Die stiftung ear wird ausschließlich kostendeckend, ausdrücklich ohne Gewinnerzielungsabsicht betrieben und ist sowohl wirtschaftlich als auch personell unabhängig. Ihre Tätigkeit wird durch Gebühren finanziert, die durch Gebührenverordnung vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) festgesetzt werden.
3 Artikel veröffentlicht

E-Scooter zählen nach wie vor als Elektrogeräte: Gesetzesänderung zum 15.06. stuft sie als Verkehrsmittel ein

Fürth, 17.06.2019 – Eine Viertelmillion E-Scooter rollt bereits durch Deutschland, so die Schätzung des Bundesverbandes Elektrokleinstfahrzeuge. Bislang durften die zweirädrigen Elektrostehroller jedoch nur auf Privatgrundstücken genutzt werden. Seit 15.06.2019 sind sie in der Bundesrepublik nun auch für den Straßenverkehr zugelassen. Dabei fallen die E-Scooter...

Klagen gegen Gebührenbescheide für die Prüfung der Optierungsanzeige abgewiesen

Ansbach/Fürth, 12.04.2019 – Ist ein Sammelbehälter mit Elektro- und Elektronikaltgeräten voll, wird er vom öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (örE) in den meisten Fällen für einen der Hersteller bereitgestellt, der die Abholung und die Verwertung übernimmt. Ebenso können örE sich aber auch entscheiden, gesammelte Geräte für die...

Weniger Elektrogeräte-Kategorien, weniger Bürokratie? Nationale Register des EWRN sprachen über Umsetzung der WEEE-Richtlinie vor der Europäischen Kommission

Brüssel/Fürth, 13.02.2019 – Zeit, ein erstes Resümee zu ziehen: Seit Mitte August 2018 gelten europaweit sechs Elektrogeräte-Kategorien, in die man insbesondere bei der Registrierung und Altgeräte-Sammlung unterscheidet. Vorher waren es zehn. Ebenso ist ein offener Anwendungsbereich eingeführt worden, sodass sich nun wirklich jedes Elektrogerät...